Im SR-Bericht „Unmut unter Kita-Eltern wegen Testpflicht“[1] vom 01.04.2022 wird ein Bild von gegensätzlichen Ansichten bezüglich Testpflicht von Eltern zu GEW und Lehrerverband gezeichnet.

Während der GEW und Lehrerverband als klarer Befürworter der Testpflicht dargestellt wird, wird der Landeselternausschuss als klarer Gegner der Testpflicht dargestellt. Diese entspricht nicht den Tatsachen und ist dem Weglassen relevanter Aussagen geschuldet.

Zum einen existiert in saarländischen Kitas anders als in Schulen keine Testpflicht, sondern ein freiwilliges Testangebot, das von den Eltern gut angenommen wird. Hier wird Frau Teiner vom Landeselternausschuss der Kitas im Saarland (LEA) falsch zitiert.

Zum anderen basiert die Kritik des LEA bezüglich der Testung in Kitas auf der Ungleichbehandlung von Kindern zu Erwachsenen, nicht auf der Ablehnung der Testung als solches. Der LEA folgt den Empfehlungen des Expert:innenrat der Bundesregierung sowie der pädiatrischen Fachverbände, dass Corona-Politik zwingend unter prioritärer Berücksichtigung des Kindeswohles zu erfolgen hat. Dies setzt voraus, dass alle Aspekte der kindlichen Gesundheit berücksichtigt werden und nicht nur die Vermeidung von Corona-Infektionen. Psychische Folgen durch Distanzierung, Quarantänen und isolierende Maßnahmen, sowie unzureichende Teilhabe an vorschul- und schulischer Bildung dürfen nicht geringer gewichtet werden als der Covid-19 Infektionsschutz. Hier gilt es, basierend auf wissenschaftlicher Datenlage genau abzuwägen, wann welche Maßnahmen in welchem Maß angebracht sind und wann nicht. Anlasslose Antigen Testreihen in Schulen und Kitas suggerieren einen Schutz, der de facto allenfalls unzureichend besteht und ziehen eine Kette an Absonderungen mit sich, die angesichts der Fehlerquote der Schnelltests, Wartezeiten bei PCR Auswertung und Entwicklung der Hospitalisierungsrate nicht länger angebracht sind.

Der LEA empfindet es als politisches und gesamtgesellschaftliches Versagen gegenüber Kindern, zum Zeitpunkt des höchsten Infektionsgeschehen seit Pandemiebeginn im Saarland alle Schutzmaßnahmen im alltäglichen Leben abzuschaffen jedoch im Kita- und Schulbereich beizubehalten. Kinder und Jugendliche mit strengeren Maßnahmen zu belegen, als die Gesamtgesellschaft ist eine Ungleichbehandlung, die nicht hinnehmbar ist. Entweder das Infektionsgeschehen ist so bedrohlich, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, dann müssen diese gesamtgesellschaftlich gelten oder das Infektionsgeschehen ist so weit unter Kontrolle, dass Schutzmaßnahmen nicht länger von Nöten sind, dann dürfen sie jedoch auch nicht mehr an Schulen und Kitas gelten. Alles andere stellt eine Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen dar.

Es ist zwingend nötig, als Gesamtgesellschaft dafür zu sorgen, dass den Kindern der bestmögliche Schutz bei bestmöglicher Entwicklungsfreiheit zuteilwird. Die Voraussetzungen dafür ausschließlich auf den Schultern von Kindern und Jugendlichen abzulegen und in der Folge weitere Isolationen, Quarantänen, Fernhaltung von Bildung und sozialer Teilhabe in Kauf zu nehmen, während für den Rest der Gesellschaft keine Einschränkungen, Datenerhebungen und Dokumentation des Pandemiegeschehens mehr gelten, ist nach Ansicht des LEA intolerabel.

Die verkürzte Wiedergabe der Aussagen der Landeselternvertreterin Teiner im oben genannten SR-Artikel ist somit irreführend und bildet die Position der Landeselternvertretung der Kitas nicht korrekt ab.


[1] https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/testpflicht_kitas_schulen_saarland_eltern_unmut_100.html – Stand 01.04.2022