Pressemitteilung:

Am Mittwoch hat der Ministerrat beschlossen, dass das bisherige Saarländische Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz vom neuen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsgesetz (SEBBG) abgelöst werden soll.

Brisant für den Landeselternausschuss der Kitas im Saarland ist diesbezüglich, dass der Gesetzesentwurf des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) ohne jedwede Art der Anhörung der Elternschaft verfasst wurde. „Von dem Gesetzentwurf haben wir erst im Zuge der externen Anhörung erfahren,“ erklärt Nadine Teiner, stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses der Kitas im Saarland (LEA) und Delegierte für das Saarland in der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi).  Die Mitwirkung der Elternvertretungen soll nach dem Gesetzesentwurf auf Verordnungsebene runtergebrochen werden, was der LEA als Destabilisierung und Gefahr für das Elternmitspracherecht empfindet. „Natürlich ergibt sich daraus eine gesteigerte Flexibilität, jedoch sind wir der Meinung, dass elementare Mitbestimmungspunkte und Zusammensetzungen der Elternvertretungen ins Gesetz gehören. Wir sehen weder Notwendigkeit noch Vorteil darin, Strukturen, die keinerlei ständigem Änderungsprozess unterliegen auf Verordnungsebene zu regeln und einer jederzeitigen Änderung durch das Ministerium, also nicht gewählte Vertreter der Exekutive auszusetzen“

Des Weiteren weist Frau Teiner darauf hin, dass der LEA bislang keinen Kenntnisstand darüber erlangt hat, wie eine mögliche neue Verordnung aussehen soll. Auch sonst wurde und wird weder seitens des Ministeriums für Bildung und Kultur noch seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das Gespräch diesbezüglich zum gesetzlich legitimierten Landeselternausschuss gesucht.

In der Summe ist dieses Signal ein Schlag für alle Eltern und Erziehungsberechtigten angesichts der Belastungen, die Familien und Kinder seit Beginn der Pandemie zu schultern hatten und immer noch haben.

„Wir haben in den letzten anderthalb Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Elternvertretung vom Ministerium für Bildung und Kultur nicht wahrgenommen wird und eine Beteiligung auf Augenhöhe trotz Einordnung nicht stattfand“ führt die Delegierte Frau Teiner weiter aus, „Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage, sie ist die zentrale Voraussetzung für die gute Entwicklung der Kinder in den Kitas- gerade in Zeiten wie diesen. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass in §13 (3) neben kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Saar, der Landesjugendhilfeausschuss und sonstiger Zusammenschlüsse von Trägern der freien Jugendhilfe auch der Landeselternausschuss vor dem Erlass einer Rechtsverordnung anzuhören ist.“

So weiterhin Dr. Julie-Andrée Trésoret, Vorsitzende des LEA: „Wir standen und stehen jederzeit für einen Dialog zur Verfügung und haben dies auch in der Vergangenheit stets unter Beweis gestellt. Uns qua Gesetz bei, aber besser noch vor, dem Fällen wichtiger Entscheidungen für die Entwicklung und das Wohl unserer Kinder genauso zu beteiligen wie Träger von Einrichtungen müsste daher selbstverständlich sein.“