Wer wir sind
Wir setzen uns auf Landesebene und auf Bundesebene für die bildungspolitischen und kulturellen Interessen von Eltern, Erziehungsberechtigten und Kindern ein und fungieren als Lobby unserer Kinder.
Wir sind die Schnittstelle zwischen den Erziehungsberechtigen, der Landesregierung, dem Landesjugendamt, den politischen Parteien, Berufs- und Interessenverbänden sowie Trägern und Kindertagesstätten. Sprechen Sie uns gerne an.
In der Wahlperiode 2020-2022 wird der LEA vertreten durch:
Dr. Julie-Andrée Trésoret, Vorsitzende des LEA (ausgeschieden)
Peter Luxenburger, stellvertretender Vorsitzender
Kreis Merzig-Wadern
Vertreten durch:
Herrn Norbert Meng, Vorsitzender
Frau Christiane Schwinge-Wutzler, stellvertrende Vorsitzende
Herrn Benjamin Wacht, stellvertretender Vorsitzender
Kreis Neunkirchen
Vertreten durch:
Herrn Peter Luxenburger, Vorsitzender
Frau Cinderella Dath, stellvertretende Vorsitzende
Regionalverband Saarbrücken
Vertreten durch:
Frau Nathalie Kagerah, Vorsitzende
Kreis Saarlouis
Vertreten durch:
Frau Dr. Vanessa Mertins, Vorsitzende
Frau Giuseppina Carlotta, stellvertrende Vorsitzende
Saarpfalz-Kreis
Vertreten durch:
Frau Wendy Riotte, Vorsitzende
Frau Sandra Palmer, stellvertretende Vorsitzende
Kreis Sankt Wendel
Vertreten durch:
Herrn Manuel Dusendann, Vorsitzender
Herrn Dominik Schmitt, stellvertretender Vorsitzender
Saarland in der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Elternmitarbeit
Die Beteiligung der Erziehungsberechtigten ist im Gesetz Nr. 1649 Saarländisches Ausführungsgesetz nach §26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Saarländisches Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) vom 18.Juni 2008 wie folgt geregelt.
§ 4 Beteiligung der Erziehungsberechtigten
(1) Die Erziehungsberechtigten der Kinder wirken bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung mit. Sie sind bei Entscheidungen und in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu unterrichten und angemessen zu beteiligen.
(2) Die Erziehungsberechtigten werden mindestens einmal im Jahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung zu einer Elternversammlung einberufen. Eine Einberufung hat außerdem zu erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der Erziehungsberechtigten dies verlangt.
(3) Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Ausschuss, der die Interessen der Erziehungsberechtigten und der Kinder gegenüber dem Einrichtungsträger vertritt.
(4) In jedem Landkreis wird ein Kreiselternausschuss und im Regionalverband Saarbrücken ein Regionalverbandselternausschuss gebildet. Diese setzen sich aus den Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kindertageseinrichtungen in dem betreffenden Gemeindeverband zusammen.
(5) Der Landeselternausschuss setzt sich aus den gewählten Vertretungen der Kreiselternausschüsse sowie des Regionalverbandselternausschusses zusammen und nimmt auf Landesebene und auf Bundesebene die Interessen der saarländischen Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen wahr.
Die Modalitäten zur Wahl des Landeselternausschusses und seinen Aufgaben sind in der verlinkten Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten in Tageseinrichtungen für Kinder (vom 01.September 2008) aufgeführt.
> Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten in Tageseinrichtungen für Kinder